Sind alle Online-Casinospiele mit 5,3 Prozent besteuert?
Nein. Virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Sportwetten sind steuerlich von anderen Spielformen zu unterscheiden.
Casino ohne Steuer: Die 5,3-Prozent-Abgabe betrifft bestimmte Spieleinsätze; sichtbare Gebühren und persönliche Steuerfragen sind davon zu trennen.
Die 5,3-Prozent-Steuer gilt fĂĽr virtuelle Automatenspiele und Online-Poker, nicht pauschal fĂĽr jedes Casinospiel.
Für die erste Einordnung zählen diese 4 Punkte. Sie ersetzen keine Prüfung des konkreten Angebots.
| Bereich | Grundlage | Einordnung | Zu beachten |
|---|---|---|---|
| Online-Poker | Eigene Steuerregel | Nicht bloĂź SpielgebĂĽhr | Spielart abgrenzen |
| Virtuelle Automaten | 5,3 % gesetzlicher Steuersatz | Bemessungsgrundlage beachten | Keine GebĂĽhrenprognose |
| Persönlicher Gewinn | Einzelfall | Beratung bei Unklarheit | Keine Steuerzusage |
| KundengebĂĽhr | Vertragsangabe | Separat prĂĽfen | Nicht gleich Steuerschuld |
Casino ohne Steuer: Die 5,3-Prozent-Abgabe betrifft bestimmte Spieleinsätze; sichtbare Gebühren und persönliche Steuerfragen sind davon zu trennen.
Für virtuelle Automatenspiele und Online-Poker sieht das Rennwett- und Lotteriegesetz jeweils eine Steuer von 5,3 Prozent auf die gesetzlich definierte Bemessungsgrundlage vor. Sportwetten haben eine eigene Steuerregelung. Online-Casinospiele wie Roulette sind wiederum nicht einfach derselben Kategorie zuzuordnen. Die im H1 verwendete Kurzform ist deshalb keine präzise Sammelbezeichnung für alle Online-Glücksspielabgaben.
Rein rechnerisch enthält ein Betrag von 105,30 Euro bei einer Aufteilung in 100 Euro Basis und 5,30 Euro Steuer genau diese Steuer. Das ist ein Modell zur Prozentrechnung, keine Abrechnung eines konkreten Spielkontos.
Beim Poker bezeichnet SpielgebĂĽhr eine GebĂĽhr des Veranstalters. Sie ist nicht mit dessen gesetzlicher Steuer gleichzusetzen und kann einer anderen Berechnungslogik folgen.
Bei virtuellen Automatenspielen besteht die Grundlage grundsätzlich aus den geleisteten Einsätzen abzüglich der jeweiligen Steuer; Einzelheiten regelt das Gesetz. Wird ein Bruttobetrag einschließlich Steuer zerlegt, ist daher nicht schlicht 5,3 Prozent vom Bruttobetrag abzuziehen. Veranstalter können Kosten wirtschaftlich unterschiedlich einpreisen. Eine konkrete Belastung des Spielguthabens lässt sich daraus ohne die Abrechnungsregeln des Angebots nicht ableiten.
Ein Angebot kann ohne sichtbaren Abzug werben und Abgaben dennoch in seiner wirtschaftlichen Kalkulation berücksichtigen. Umgekehrt verrät ein anderer RTP allein nicht, welcher Anteil auf Steuern, Spielkonfiguration oder sonstige Kosten entfällt. Vergleichen Sie den tatsächlich verfügbaren Einsatz, ausgewiesene Zusatzkosten und die konkrete Spielinformation. Ausländische Werbung ohne deutsche Steuer belegt weder Steuerfreiheit noch eine deutsche Glücksspielerlaubnis.
Private Glücksspielgewinne unterliegen in Deutschland häufig nicht der Einkommensteuer. Daraus folgt jedoch keine allgemeine Steuerzusage: Eine nachhaltige professionelle Pokertätigkeit kann anders einzuordnen sein, und bei Kryptowährungen können zusätzliche steuerliche Sachverhalte entstehen. Lassen Sie unklare Fälle individuell prüfen. Ein Anbieter ohne sichtbaren Steuerabzug ist kein Weg, steuerliche Pflichten oder bestehende Spielerschutzmaßnahmen zu umgehen.
Veranstaltersteuer, Vertragsgebühr und persönliche Besteuerung sind drei verschiedene Fragen. Ein fehlender sichtbarer Abzug beweist keine Steuerfreiheit und rechtfertigt keinen Wechsel zu einem ungeklärten Angebot.
Nein. Virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Sportwetten sind steuerlich von anderen Spielformen zu unterscheiden.
Grundsätzlich der Veranstalter. Ob und wie er wirtschaftliche Kosten an Kunden weitergibt, ist eine zusätzliche Frage.
Die Veranstaltersteuer ist keine pauschale Selbstabrechnungspflicht jedes Spielers. Persönliche Steuerpflichten sind gesondert zu prüfen.
Nein. Eine fehlende separate GebĂĽhrenzeile sagt nichts darĂĽber aus, welche Abgaben im Hintergrund anfallen.
Eine solche Garantie wäre falsch. Insbesondere professionelle Tätigkeiten und besondere Sachverhalte erfordern eine individuelle Einordnung.
Nein. Steuerrecht und GlĂĽcksspielzulassung sind unterschiedliche PrĂĽfungen.
Veranstaltersteuer, Vertragsgebühr und persönliche Besteuerung sind drei verschiedene Fragen. Ein fehlender sichtbarer Abzug beweist keine Steuerfreiheit und rechtfertigt keinen Wechsel zu einem ungeklärten Angebot.
6 Leserfragen beantwortet, 6 Anbieterangaben eingeordnet. Verantwortet von Lukas Siegfried, zuletzt durchgesehen am 22. Oktober 2026.